
Angebot für Eltern

Eine schulpsychologische Abklärung oder Beratung soll dazu beitragen, das Wohlbefinden und die schulische Entwicklung der Schülerin/des Schülers zu fördern und ein unterstützendes Lernumfeld zu schaffen.
Meist erfolgt die Anmeldung beim Schulpsychologischen Dienst (SPD) durch die Lehrperson nach einem Schulischen Standortgespräch (SSG). Die Eltern können sich jedoch auch von sich aus beim SPD melden und ihr Kind für eine Abklärung oder Beratung anmelden.
Bei einer Abklärung oder Beratung beziehen wir nicht nur die Schwierigkeiten, sondern auch die Stärken ihres Kindes in unsere Einschätzung und Empfehlung mit ein. Wenn nötig holten wir andere Fachpersonen oder Kulturmittler dazu.
Im Folgenden einige Beispiele, wann Sie als Eltern eine schulpsychologische Beratung in Anspruch nehmen können:
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Wenn Ihr Kind Lern- und Leistungsschwierigkeiten zeigt
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Falls Ihr Kind in der Schule mit Verhaltensproblemen auffällt
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Bei Schullaufbahnfragen
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Bei Fragen zur allgemeinen Entwicklung
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Bei Fragen zu Sonderschulung
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In Krisensituationen
Die Abklärungen und Beratungen am SPD sind vertraulich. Alle Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterstehen dem Psychologieberufegesetz (PsyG) und sind dem Berufsgeheimnis unterstellt. Vertrauliche Informationen dürfen von uns nicht ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis an Dritte weitergegeben werden.